Mord & Raub

Es wird überliefert von Abd al-Rahman b. Abd Rabb al-Ka’ba: „Ich kam nah zu ihm (Abdullah b. Amr b. al-As) und sagte zu ihm: „Kannst du bei einem Eid schwören, dass du es von Allah’s  Gesandten (sallAllahu aleihi wa salam) hörtest?“ Er zeigte mit seinen Händen auf seine Ohren und auf sein Herz und sagte: „Meine Ohren hörten es und mein Gedächtnis behielt es.“ Ich sagte zu ihm: „Der Cousin von dir, Muawiyah, befiehlt uns untereinander in betrügerischer Weise um unser Vermögen zu bringen und uns zu töten. Während Allah sagt: „O Ihr Gläubigen! Bringt euch nicht untereinander in betrügerischer Weise um euer Vermögen! Anders ist es, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das ihr in gegenseitigem Übereinkommen abschließt. Und tötet euch nicht (gegenseitig)! Allah verfährt barmherzig mit euch. (4:29)“

Der Überlieferer sagte, dass als Abdullah b. Amr b. al-Asr dies hörte, eine Weile schwieg und dann sagte: „Folge ihm solange er Gott gehorsam ist. Und missachte ihn in Angelegenheiten, welche die Missachtung Gott zu Folge haben.“

Quellen:

Unterer Teil von Sahih al Muslim – The book of Government, Hadith No. 4546
Ebenfalls erwähnt in Musnad Ahmad ibn Hanbal Urdu, Version 3 Seite 506

Dies war der untere (und bedeutende Teil) des Hadithes. Der Leser kann den Hadith hier in voller Länge begutachten.